Referat Pflichtschulen und Musikschulen
Mag. Andrea Schoiswohl
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Tel: +43 (316) 877-2106
Fax: +43 (316) 877-4364
E-Mail: andrea.schoiswohl@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Karmeliterplatz 2
Telefax: +43 (316) 877-4364
E-Mail: abteilung6@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Karmeliterplatz 2
Telefax: +43 (316) 877-4364
E-Mail: abteilung6@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Aufgaben:
Pflichtschulen
- Leiterbestellungsverfahren (Beschluss durch die Landesregierung)
- Versetzung von Lehrpersonen an die Bildungsdirektion Fachstelle Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
- Freistellung von Landeslehrpersonen für die Zentralausschüsse der Personalvertretung der Landeslehrer an allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen
- Bestellung der Mitglieder der Leistungsfeststellungskommissionen und Disziplinarkommissionen
- Erstellung der Stellenpläne, Controlling sowie deren Abrechnung
- Förderung der ganztägigen Schulformen
- Betreuungspersonal an allgemein bildenden Pflichtschulen
- sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Bildungsdirektion (Landesstrang)
Musikschulen
- Förderung von MusikschülerInnen
- Organisation und Durchführung von Jugendmusikwettbewerben
- Musikschulen Steiermark