Referat Bauausführung ländlicher Wegebau
Dipl.-Ing. Armin Schlachter
Sekretariat
Monika Eberhart
Hofgasse 13, 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Tel: +43 (316) 877-6833
Fax: +43 (316) 877-4283
E-Mail: armin.schlachter@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Hofgasse 13
Telefax: +43 (316) 877-4283
E-Mail: abteilung7@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Hofgasse 13
Telefax: +43 (316) 877-4283
E-Mail: abteilung7@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Das Referat Bauausführung:
- Betreut das ländliche Straßennetz in fachlicher Hinsicht und führt den Sachverständigendienst an Straßen, Wegen und Brücken durch.
- Setzt Bauvorhaben in Kooperation mit den Gemeinden um.
- Ist für die Begutachtung und die Abwicklung von Katastrophenschäden am ländlichen Straßennetz sowie am sonstigen Gemeindevermögen zuständig.
- Unterstützt die Gemeinden im Breitbandausbau und setzt mit ihnen in Kooperation mit der Steirische Breitband- und Dateninfrastrukturgesellschaft (SBIDI) Bauvorhaben um.