Referat Pflegemanagement
Christian Schwarz
Friedrichgasse 9, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-4475
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: pflegemanagement@stmk.gv.at
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefax: +43 (316) 877-3998
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Aufgaben des Referates
Pflegemanagement
- Die Bewilligung von Erbringern der psychiatrischen Familienpflege und Aufsicht über dieselben.
- Aufsicht über die Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen der Bewilligung von Einrichtungen von psychiatrischen Familienpflegeplätzen, sonstigen Pflegeplätzen und Pflegeheimen, für die nicht die Landesregierung als Bewilligungsbehörde fungiert.
- Bewilligung von Pflegeheimen, die vom Land, von einem Pflegeverband, einer Gemeinde oder von einer im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehenden wirtschaftlichen Unternehmung (zB KAGes) betrieben werden.
- Überprüfung von Pflegeheimbewilligungen, die von der Landesregierung erteilt wurden.
- Entzug von Bewilligungen für Pflegeheime und für die Erbringung der psychiatrischen Familienpflege.
- Bedarfs- und Entwicklungsplan Pflege - Steiermark für den extramuralen und stationären Versorgungsbereich.
- Tagsatzkalkulation (Finanzierung nach SHG von Pflegeheimbetreibern mit Vertrag und Bescheid).
- Pflegefondsgesetz, Pflegedienstleistungsstatistikverordnung.
- Vorhaltung einer Datenbank mit pflegerelevanten Daten, in die von den Pflegeheimbetreibern einzutragen ist.
- Beschwerdemanagement (z.B. Volksanwaltschaftsbeschwerden).
- Planung der stationären und extramuralen Langzeitpflege für ältere Menschen, Normkostenfinanzierung, Förderungsabwicklung und Qualitätssicherung für:
- Mobile Pflege und Betreuungsdienste
- Hauskrankenpflege
- Tagesbetreuung
- Betreutes Wohnen
- Alternative Wohnformen
- 24-Stunden-Betreuung
- Strategische Planung für ein Case- und Care-Management
Bereich Case- und Caremanagement
- Beratung von pflegebedürftigen Personen sowie deren An- und Zugehörigen betreffend Pflege und Betreuung (telefonisch, persönlich, schriftlich)
- Casemanagement in komplexen Pflege- und Betreuungssituationen
- Erstellen von Gutachten zur Feststellung der Pflegeheimbedürftigkeit gemäß §13 SHG
- Erstellen von pflegefachlichen Stellungnahmen (bei laufenden oder abgeschlossenen Casemanagement-Fällen)
- Caremanagement: Aktive Gestaltung und Koordinierung der Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen und Vereinen, Einladung zu Vernetzungstreffen, Arbeitskreisen, Organisation von Informations- und Schulungsveranstaltungen, Versorgungslücken aufzeigen
Bedarfs- und Entwicklungsplan 2025
Mit dem Bedarfs- und Entwicklungsplan für pflegebedürftige Personen, Steiermark 2025 (BEP-St 2025) kam das Land Steiermark einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie einer Empfehlung des Landesrechnungshofes nach.
Wesentlich am vorliegenden Bedarfs- und Entwicklungsplan ist, dass die Methodik eine
simultane Planung der Pflege- und Betreuungsdienstleistungen bis zum Jahr 2025 erlaubt.
Auch die informelle Pflege und ihre zu erwartende Entwicklung fließt in diese Betrachtung mit
ein.
Nach Beschlussfassung des Bedarfs- und Entwicklungsplans durch die Landesregierung und
die Kenntnisnahme durch den Landtag beginnt die zuständige Abteilung Gesundheit und Pflege die Umsetzung des Plans vor dem Hintergrund der budgetären Möglichkeiten zu vollziehen. Notwendige gesetzliche Änderungen werden im neuen Pflege- und Betreuungsgesetz berücksichtigt.
Am 20. Oktober 2015 wurde nun der "Bedarfs- und Entwicklungsplan für pflegebedürftige Personen" in der 5. Landtagssitzung der XVII. Gesetzgebungsperiode vom Landtag einstimmig zur Kenntnis genommen.
Hier besteht die Downloadmöglichkeit des Bedarfs- und Entwicklungsplanes (BEP-ST 2025) als PDF-Datei.