Kinder- und Jugendhilfe
Mag. Theresia Metzenrath, LL.M.
Sekretariat
Alexander Ortner
Hofgasse 12, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-3096
Fax: +43 (316) 877-2817
E-Mail: kinderundjugendhilfe@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration FA Soziales und Arbeit
Hofgasse 12, 8010 Graz
Telefax: +43 (316) 877-2817
E-Mail: sozialesundarbeit@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration FA Soziales und Arbeit
Hofgasse 12, 8010 Graz
Telefax: +43 (316) 877-2817
E-Mail: sozialesundarbeit@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Die Aufgaben des Referates umfassen die Grundlagen- und Strategiearbeit sowie die Fachaufsicht über die Bezirksverwaltungsbehörden und über die privaten und landeseigenen Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Zuständig ist das Referat auch für das Steiermärkische Gewaltschutzeinrichtungsgesetz.
Landeseigene Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe:
Aufwind - Das Zentrum für Wohnen und Ausbildung