Kernaufgaben des Referates
A14 Fachinformation, Wasserbuch, Wassergut
Wasserinformationssystem
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Aufbau eines abteilungsübergreifenden wasserwirtschaftlichen Informationssystems
- Zusammenführung und Verwaltung aller für die steirische Wasserwirtschaft relevanten Daten
- Bereitstellung von wasserwirtschaftlich relevanten Daten für alle mit dem Thema Wasser befassten Dienststellen, Experten, Organisationen und Bürger
Die Wasserwirtschaftsabteilung der Steiermärkischen Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, ein Wasserinformationssystem für die Steiermark (WIS) aufzubauen. Alle für die steirische Wasserwirtschaft relevanten Daten sollen darin zusammengeführt, verwaltet und auch betreut werden.
Dieses WIS soll als zentrale, abteilungsübergreifende Plattform für die Dokumentation, Interpretation und Analyse wasserwirtschaftlicher Sachverhalte nutzbar sein. Zum Einsatz kommt dabei ein System, welches auch in den Bundesländern Salzburg, Kärnten, Vorarlberg und Burgenland verwendet wird.
Wasserbuchbehörde
- Führung des Wasserbuches
- Ersichtlichmachung verliehener Wasserrechte
- Führen von Übersichten über Wassergenossenschaften und Wasserverbände, wasserrechtliche Verordnungen, Nutzungsbeschränkungen, Grenzen von Hochwasserabflussgebieten
- Einsichtnahmen ins Wasserbuch (Parteienverkehr und Serviceleistung digitales Amt)
- Bestandsprüfung und Bereinigung von Wasserrechten in Zusammenarbeit mit den Wasserrechtsbehörden
Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis zur Ersichtlichmachung wasserrechtlich bewilligter Wasserbenutzungsanlagen (nach §§ 9, 10, 32 und 32b des Wasserrechtsgesetzes (WRG 1959) sowie bei der Bewilligung von Deponien nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002)).
Die Führung des Wasserbuches obliegt dem Landeshauptmann als Wasserbuchbehörde.
Die Einsichtnahme ins Wasserbuch ist jedermann gestattet.
Seit dem Jahr 2007 erfolgt die Führung der Wasserbuch Evidenz und der Übersichten digital im Wasserinformationssystem Steiermark (WIS) und kann im WIS Online öffentlich abgefragt werden.
Verwaltung öffentliches Wassergut
- Vertretung des Grundeigentümers generell sowie Wahrung von Nachbarschaftsrechten und sonstigen Interessen des öffentlichen Wassergutes
- Verwaltung von Grundstücken des öffentlichen Wassergutes, Vertretung der Republik als Grundeigentümer, Fischereirechte, Gestattungs-, Bestands- und Pachtverträge sowie Kauf- und Tauschverträge