Referat Jugend
Mag. Kerstin Dremel
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Tel: +43 (316) 877-5451
Fax: +43 (316) 877-4388
E-Mail: kerstin.dremel@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft FA Gesellschaft
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Karmeliterplatz 2
Telefax: +43 (316) 877-4388
E-Mail: gesellschaft@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft FA Gesellschaft
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Karmeliterplatz 2
Telefax: +43 (316) 877-4388
E-Mail: gesellschaft@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Das Referat Jugend ist gemäß Steiermärkischem Jugendgesetz dafür zuständig, dass junge Menschen als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung gefördert werden.
Ziel ist es außerdem, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Einflüssen zu schützen, die sich nachteilig auf ihre Entwicklung auswirken; die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen zu fördern; Eltern und Erziehungsberechtigte sowie in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Menschen zu unterstützen; die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse ebenso zu berücksichtigen wie regionale Gegebenheiten.
Angebote und Informationen zum Referat Jugend finden Sie hier!