Ausbildung zum/zur KinderbetreuerIn/ Tagesmutter/Tagesvater
Es gibt zurzeit neun Ausbildungsorganisatoren in der Steiermark, die berechtigt sind, Ausbildungslehrgänge im Sinne der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung anzubieten, die Kontaktdaten sind in der angeführten Liste ersichtlich.
Die Ausbildung umfasst 315 Theoriestunden und 160 Praktikumsstunden. Die gesetzlichen Grundlagen betreffend die Aufnahmevoraussetzungen, die Lehrinhalte und den Abschluss der Ausbildungslehrgänge sind im LGBl. Nr. 54/2010 aufgelistet. AbsolventInnen der Ausbildung können entweder als KinderbetreuerInnen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark arbeiten, oder als Tagesmütter/Tagesväter im eigenen Haushalt bzw. im Rahmen der Tätigkeit als Betriebstagesmütter/ Betriebstagesväter sowie in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen im Anschluss an die Öffnungszeit Kinder betreuen.
Nach Maßgabe der budgetären Mittel können die Lehrgänge von der Steiermärkischen Landesregierung gefördert werden. Personenförderungen sind nicht vorgesehen.