Förderung öffentliche Bibliotheken
Förderungsrichtlinien für öffentliche Bibliotheken
Förderansuchen für öffentliche Bibliotheken
Ansuchen sind spätestens bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres einzureichen.Tätigkeitsbericht
Formular Belegsverzeichnis Sachkosten für öffentliche Bibliotheken
Zusätzlich sind bei einer Förderung ab € 2.501,00 Originalbelege und Zahlungsnachweise zu übermitteln.Präsentation Informationsaustausch zur Bibliotheksförderung
Information
Für den in der Förderrichtlinie unter § 9 besondere Förderungskriterien definierten Punkt
5.3. Teilnahme an mindestens einer steiermarkweiten oder regionalen Initiative zur Sprach- und Leseförderung des Landes Steiermark,
kann zum einmaligen Erhalt von 3 Punkten (€ 150,--) für 2024 entweder eine Veranstaltung im Rahmen der „Lies was Wochen" oder eine Veranstaltung für Familien mit Kindern zwischen 6 und 18 Monaten im Rahmen des Projektes „Buchstart Steiermark" berücksichtigt werden. Eine Information zur Veranstaltung (Titel, Datum und Anzahl der Besucher*innen/Teilnehmer*innen) sowie der Rechnungsnachweis sind der Förderabrechnung bzw. dem Tätigkeitsbericht beizulegen.
Weitere Informationen
Einen Überblick aller Förderunterlagen, Abrechnungsvorlagen, Logo usw. finden Sie auf der Homepage des Bereiches Förderungsmanagement.