Musiktherapie - Qualifikation - Anerkennung
08.07.2022
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat auf Antrag die Gleichwertigkeit von Qualifikationsnachweisen in der Musiktherapie, die von einem Mitgliedstaat der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt worden sind, zu prüfen und diese anzuerkennen.