29.10.2016
Elektrizitätsanlagen
Wer in der Steiermark ein Verteilernetz betreiben oder eine Anlage zur Stromerzeugung (Erzeugungsanlage) errichten, betreiben oder eine bestehende Anlage wesentlich ändern will,benötigt dafür die schriftliche Erlaubnis (Konzession bzw.Genehmigung) der Behörde.