29.10.2016
Enterdigung einer Leiche
Leichen dürfen nur von befugten Bestattungsunternehmen enterdigtwerden.
Wollen sie eine Leiche zum Zwecke der Umbettung oder Überführungenterdigen, müssen sie einen Antrag an die zuständige Behördestellen. Die Behörde erteilt die Bewilligung, wenn keinesanitätspolizeilichen Bedenken bestehen. Dabei ist durch Auflagensicherzustellen, dass diesen Voraussetzungen entsprochen wird.