Förderung fachspezifischer Fortbildung
Das Personal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ist gemäß § 26 des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2019 zur Fortbildung verpflichtet.
Das Land gewährt OrganisatorInnen von fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen für die Durchführung dieser Veranstaltungen Beiträge.
Voraussetzung für die Leistungszuerkennung
- Genehmigung der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen durch die Landesregierung
- Nachweis der Durchführung der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
- Nachweis der Kosten der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
Informationen über Termine und Fristen
Der Förderungsantrag ist vor Durchführung Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltung bei der Abteilung 6 einzubringen.