Förderung von Ausbildungen
Förderung von Ausbildungslehrgängen für Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer und Tagesmütter/Tagesväter
Es gibt zur Zeit sieben Ausbildungsorganisatoren in der Steiermark, die berechtigt sind, Ausbildungslehrgänge im Sinne der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung anzubieten.
Die Ausbildung umfasst 315 Theoriestunden und 160 Praktikumsstunden.
Nach Maßgabe der budgetären Mittel können die Lehrgänge von der Steiermärkischen Landesregierung gefördert werden. Personenförderungen sind nicht vorgesehen.
Die Landesregierung entscheidet mittels Bescheid über die Höhe des zu leistenden Landesbeitrages.
Die Auszahlung des Landesbeitrages erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Ausbildungslehrganges und nach Vorlage eines Nachweises über die tatsächlichen Kosten.
Liste der Ausbildungsorganisatoren
Verordnung über die Ausbildungslehrgänge für Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer und Tagesmütter/Tagesväter (Kinderbetreuungs-Ausbildungsverordnung 2010)
LGBl. Nr. 54/2010 (in Kraft ab 1.1.2011)