Abteilung 3 Verfassung und Inneres
Mag. Florian Tunner
AbteilungsleiterCarina Schwarzl
Sekretariat
Tel: +43 (316) 877-2084
Fax: +43 (316) 877-2123
E-Mail: abteilung3@stmk.gv.at
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 3 Verfassung und Inneres
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Paulustorgasse 4
per Telefax: +43 (316) 877-2123
per E-Mail: abteilung3@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Information zum Parteienverkehr
Unsere Zeiten für den Parteienverkehr sind Montag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr; am Dienstag zusätzlich bis 14.00 Uhr. Wir ersuchen jedoch um Ihr Verständnis, dass bei Erreichen der täglichen Maximalerledigungszahlen die Nummernausgabe bereits vor Ablauf der Parteienverkehrszeiten gestoppt werden muss. Um die Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir mit bereits ausgefüllten Formularen zu kommen und maximal eine Begleitperson mitzunehmen! |
Die Wartenummernausgabe erfolgt ab 8.00 Uhr. |
|
Ab 1. Oktober können Staatsangehörige der Ukraine, die über einen aufrechten Vertriebenenschutz (Blaue Karte) verfügen, und deren Familienangehörige eine „Rot-Weiss-Rot - Karte plus" beantragen. Zuständig für Personen, die ihren Wohnsitz in Graz haben, ist die Abteilung 3 des Amtes Steiermärkischen Landesregierung, Paulustorgasse 4. Befindet sich der Wohnsitz außerhalb von Graz, hat die Antragstellung bei der jeweils örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu erfolgen. Voraussetzungen: · Sie waren vor dem Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb der letzten 24 Monate in Österreich mindestens 12 Monate vollversichert, dh über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt, oder · Sie waren vor dem Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb der letzten 24 Monate in Österreich mindestens 12 Monate selbständig erwerbstätig, haben mehr als die Versicherungsgrenze verdient und waren bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert. · Sie verfügen über ein Sprachzertifikat auf dem Sprachniveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) · Sie verfügen über einen gesicherten Unterhalt gemäß § 11 Abs. 2 und 5 NAG, dh Sie erreichen die erforderlichen ASVG-Richtsätze. · Sie verfügen über einen alle Risken abdeckenden Versicherungsschutz. · Sie verfügen über einen Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft. · Sie verfügen über ein gültiges Reisedokument.
Familienangehörige: Als Familienangehörige können folgende Personen mit Ihnen einen Antrag stellen: · Die Person, mit der sie verheiratet oder verpartnert sind (Mindestalter von 21 Jahren für Beide) · Ihre leiblichen Kinder, Adoptivkinder oder Stiefkinder, wenn diese unter 18 Jahre und unverheiratet sind.
Gebühren: · Antragsgebühr 140 Euro · Erteilungsgebühr 20 Euro Für Reisedokumente und Personenstandsurkunden können zusätzlich je nach Art des Dokuments 14,30 Euro bzw. 7,20 Euro anfallen. Bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr beträgt die Antragsgebühr 95 Euro und die Erteilungsgebühr 50 Euro. Kinder bis zum 2. Lebensjahr, die in Österreich geboren wurden, sind von den Gebühren befreit.
Antragstellung: Die Antragstellung muss bei Personen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erfolgen. Für die Antragstellung in der Abteilung 3 ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Termine für Personen mit dem Wohnsitz Graz können ab dem 15. September 2024 unter folgender Emailadresse beantragt werden. Betreffend Anträge, die in einer Bezirkshauptmannschaft gestellt werden, erkundigen sie sich bitte bei der zuständigen Behörde.
|
Anträge auf Erteilung einer Rot-Weiss-Rot Karte, Blaue Karte EU und Niederlassungsbewilligung Künstler unselbständig sind vom künftigen Arbeitgeber per Mail an der Mailadresse aufenthalt@stmk.gv.at einzubringen. Beizulegen sind jedenfalls
Seitens der Abteilung 3 wird nach Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen umgehend das AMS eingebunden. Nach positiver Stellungnahme des AMS wird ein Termin für die persönliche Vorsprache vergeben. |
Sehr geehrte Damen und Herren! Terminvereinbarungen sind NUR für Erstanträge erforderlich! Kontakt: Aufenthalt: Verlängerungen - 0316/877-3030 (keine Terminvereinbarung erforderlich) Staatsbürgerschaft: Keine Terminvereinbarung erforderlich. Personenstand: siehe unter Ansprechpartner ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dear Ladies and Gentlemen! Contact: Residence: extensions - 0316 / 877-3030 (no appointment required) Citizenship: No appointment required. Civil status: see under contact |
Unsere Aufgaben:
Die Abteilung 3 umfasst den Verfassungsdienst, das Steiermärkische Landesarchiv und "Innere Angelegenheiten", insbesondere Personenstandswesen, Aufenthaltswesen, Staatsbürgerschaftswesen. Die zu vollziehenden Rechtsbereiche, die auch in der Aufzählung der Tätigkeitsbereiche in der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung durch den Begriff "Innere Angelegenheiten" zum Ausdruck kommen, dienen der Sicherheit der Menschen, der Sicherheit des Vermögens und der öffentlichen Sicherheit.
Organisationseinheiten
Stabsstelle Innerer Dienst, Haushaltsführung und Controlling
Fachabteilung Verfassungsdienst
Referat Personenstand, Stiftungen, Veranstaltungen
(Personenstand, Preisrecht, Sammlungen, Stiftungen und Fonds, Wetten, Glücksspiel, Vorbeugung der Geldwäsche, Spielapparate, Veranstaltungen, Kriegsgräberfürsorge, die häufigsten Vornamen in Österreich)
Referat Aufenthalts- und Sicherheitswesen
(Aufenthaltswesen, Prostitutionswesen, Sicherheitswesen)
Referat Staatsbürgerschaft
(Verleihungsverfahren, Beibehaltungsverfahren, Feststellungsverfahren)