Inanspruchnahme von Öffentlichem Wassergut
Grundsätzlich soll die Zustimmung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Wassergut, falls erforderlich, vor jedem behördlichen Genehmigungsverfahren vorliegen. Die Ansuchen sind planbelegt an die Baubezirksleitung zu richten.
Die Aufgabenaufteilung zwischen Abteilung 14 und Baubezirksleitung entnehmen sie dem folgenden Formular.
Die Zustimmung durch die Baubezirksleitung zur Inanspruchnahme erfolgt mittels folgender
Formulare:
Zustimmung BBL F01
Zustimmung BBL Energie Steiermark F02
Merkblatt