Entwurf einer Verordnung, mit der die Stmk. Weinbaurieden-Verordnung
Begutachtung:
Nach § 2 Volksrechtegesetz hat jede Person das Recht, im Begutachtungsverfahren eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahmen sind zu veröffentlichen. Sie finden den Entwurf der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der Weinbaurieden festgelegt werden (Stmk. Weinbaurieden-Verordnung), und dazu abgegebene Stellungnahmen unter www.landesrecht.steiermark.at.
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf einer Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der die Stmk. Weinbaurieden-Verordnung geändert wird, können unter unten stehendem link
- Übersichtsliste (Anlage 1) mit Anführung der Weinbaurieden (§ 3 Z 16 Steiermärkisches Landesweinbaugesetz 2020) in alphabetischer Reihenfolge
- Detailpläne ( 3 - A, 4 - A, 17 - G, 18 - G, 24 - H, 25 - H, 30 - K, 38 - K, 40 - K, 42 - K, 47 - L-M, 52 - N, 53 - N-O, 54 - O, 55 - O, 66 - S, 69 - S, 71 - S, 72 - S, 76 - S, 78 - S und 83 - W)
eingesehen werden.
Allfällige Stellungnahmen können bis 23. Jänner 2025 abgegeben werden.
Sollte bis dahin eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Verordnungsentwurf bestehen.
Bitte übermitteln Sie Ihre allfällige Stellungnahme per E-Mail an abteilung10@stmk.gv.at und verwenden Sie in der Betreffzeile das Wort „Begutachtung".