29.10.2016
Änderung/Erweiterung der Akkreditierung
Änderungen oder Erweiterungen einer bestehenden Akkreditierung,die nur einzelne Prüfverfahren innerhalb eines Fachgebietesbetreffen, das Gegenstand des Akkreditierungsbescheides ist, sindder Akkreditierungsbehörde zu melden. Die Akkreditierungsbehördeändert im Zuge der nächsten Überprüfung den Akkreditierungsbescheidentsprechend ab.