29.10.2016
Ankündigungen
Für Ankündigungen außerhalb geschlossener Ortschaften, die nachstraßenpolizeilichen Bestimmungen nicht bewilligungspflichtig sind,ist eine Bewilligung erforderlich.
Ankündigungen sind optische oder akustische Einrichtungen, diegeeignet sind, die Aufmerksamkeit von Menschen auf sich zu lenken.Dazu gehören Werbungen, Bezeichnungen, Hinweise und nichtamtlicheBekanntmachungen.