09.01.2025
Assistenzpersonal für Schüler*innen - Aufstellung der Kosten
Die Schulsitzgemeinden sind verpflichtet, der Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung eine Aufstellung der Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Steiermärkischen Schulassistenzgesetz 2023 stehen, bis zum 31. Jänner für das jeweilige abschließende Finanzjahr, zu übermitteln.