09.01.2025
Assistenzpersonal für Schüler*innen - Aufstellung der Kosten
Die Schulsitzgemeinden sind verpflichtet, der Abteilung 6 desAmtes der Steiermärkischen Landesregierung eine Aufstellung derKosten, welche im Zusammenhang mit dem SteiermärkischenSchulassistenzgesetz 2023 stehen, bis zum 31. Jänner für dasjeweilige abschließende Finanzjahr, zu übermitteln.