Tanzschulen - Anerkennung von Befähigungsnachweisen
29.10.2016
Befähigungsnachweise über die erfolgreich absolvierteTanzlehrerausbildung in einem anderen Bundesland sind derTanzlehrerausbildung nach dem Steiermärkischen Tanzschulgesetzgleichzuhalten, sofern die Tanzlehrerausbildung jenes Wissen undjene Fertigkeiten vermittelt, die für den Unterricht inGesellschaftstanz erforderlich sind.