Wirtschaftstreuhänder - Anerkennung von Gesellschaften
08.07.2022
Für die Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufs (Steuerberaterinnen/Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer), die in Form einer Gesellschaft erfolgen soll, muss ein Antrag auf Anerkennung der Gesellschaft als Wirtschaftstreuhandgesellschaft gestellt werden. Über die Anerkennung ist eine Urkunde auszustellen.