Zahnarzt ? Vorübergehende Dienstleistung ? Meldung
08.11.2022
Vorm erstmaligen Erbringen einer zahnärztlichen Dienstleistung in Österreich, das einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet erfordert, hat die Dienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer der Österreichischen Zahnärztekammer im Wege der Landeszahnärztekammer jenes Bundeslandes, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, schriftlich Meldung zu erstatten.