08.11.2022
Zahnarzt ? Vorübergehende Dienstleistung ? Meldung
Vorm erstmaligen Erbringen einer zahnärztlichen Dienstleistungin Österreich, das einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebieterfordert, hat die Dienstleistungserbringerin/derDienstleistungserbringer der Österreichischen Zahnärztekammer imWege der Landeszahnärztekammer jenes Bundeslandes, in dem dieDienstleistung erbracht werden soll, schriftlich Meldung zuerstatten.