29.10.2016
Zulassungsbescheinigung - Namens-/Adressänderung
Die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer hat der Behörde,in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen ist,binnen einer Woche jede Änderung von Umständen anzuzeigen, durchdie behördliche Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung berührtwerden.