Aktuelle Förderungsverfahren
Nachfolgend finden Sie als Fördernehmer:in bzw. als Förderwerber:in sowie als Sprachförderkraft aktuelle Informationen, Unterlagen und Dokumente zu Fördermaßnahmen im Bereich der „Frühen Sprachförderung".
Klicken Sie auf nachfolgende Überschriften, um schneller zu den einzelnen thematischen Bereichen zu gelangen:
- Förderung "Frühe Sprachliche Förderung" 2024/25 - Informationen zur neuen Richtlinie und zum Call 2024/25 sowie Unterlagen zum Förderungsansuchen.
- Dokumentation der Maßnahmen 2024/25 - Unterlagen und Informationen zur Berichtslegung des Förderungszeitaums 2024/25.
- Fort- und Weiterbildungen für Sprachförderkräfte - Informationen rund um verpflichtende Fortbildungen für Sprachförderkräfte.
- Hochschullehrgang "Frühe Sprachliche Förderung" - Erläuterungen zum Hochschullehrgang für Sprachförderkräfte an der Pädagogischen Hochschule Graz.
- Förderungen 2023/24 - Informationen zur vergangenen Förderung "Frühe Sprachförderung" 2023/24.
Förderung Frühe Sprachliche Förderung 2024/25
Für die Vergabe von Förderungen gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a wurde von der Steiermärkischen Landesregierung für das Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2024/25 folgende Richtlinie beschlossen:
Richtlinie 2024/25 (ABT06-78315/2022-196)
Begleitendes Rundschreiben für Erhalter:innen und Leiter:innen
Call 2024/25
Ergänzendes Rundschreiben zur Erweiterung des Calls
Derzeit findet kein Call statt. |
Ansuchen inkl. Angaben zu den Einrichtungsstandorten und Finanzierungsplan
Beilage "Stammdatenblatt" zur Erfassung des eingesetzten Personals
Beilage "Checkliste" zur Übersicht der erforderlichen Berichte und Fristen im Förderungszeitraum 24/25 (wird ergänzt)
Im Rahmen der „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27" wird erneut der Einsatz von zusätzlichen Fachkräften für die Durchführung der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten, Alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern und Heilpädagogischen Kindergärten gefördert.
Förderungsanträge konnten ausschließlich über das Postfach call-sprachfoerderung@stmk.gv.at eingebracht werden. Außerhalb eines Call-Zeitraums oder über ein anderes Postfach eingebrachte Förderanträge wurden nicht berücksichtigt.
Dokumentation der Maßnahmen 2024/25
Eine Übersicht aller Unterlagen in Verbindung mit Fristen finden sie auf der Checkliste.
Unterlagen zur Abrechnung des vergangenen Förderungszeitraums 2023/24 finden Sie hier.
Die Anmeldung zu Fortbildungsangeboten (Sprach-Schätze, Reflexions- und Themengespräche, Moodle-Fortbildungen) erfolgt durch Förderungsnehmer:innen. Details zum Ablauf werden demnächst ergänzt.
Zum Zweck der Dokumentation und Abrechnung müssen die von der Abteilung 6 zur Verfügung gestellten Vorlagen verwendet werden. Beachten Sie: Werden sowohl Sprachförderkräfte für Priorität 1 und Priorität 2 eingesetzt, so hat die Berichtslegung für diese Sprachförderkräfte zweifach (getrennt nach Priorität 1 und Priorität 2) zu erfolgen.
Zeiterfassung 2024/25: In diesem Dokument tragen Sprachförderkräfte ihre Arbeitszeiten ein.
Einsatzplan 2024/25: In diesem Dokument sind die Einsatzpläne soie die Fortbildungsverpflichtung der Sprachförderkräfte einzutragen.
Förderplan 2024/25: Dokumentation der Beobachtung, Planung und Reflexion. Ein Förderplan ist verpflichtend zu führen. Diese Vorlage kann dafür herangezogen werden.
Personalkostenberechnung_Personalkosten 2024/25: In diesem Dokument werden die Personalkosten dargestellt.
Endabrechnung Schlussbericht: In diesem Dokument sind Angaben zu den Kosten sowie zusammengefasst Angaben zum Personaleinsatz sowie Kosten für personelle Ressourcen im Förderungszeitraum einzutragen.
Stammdatenblatt für Sprachförderkräfte: Dieses Dokument ist zur Anlegung eines Moodle-Kontos für Sprachförderkräfte erforderlich.
Optionale Dateien zur freien Verwendung:
Zeitnachweis: Dieses Dokument kann für den Zeitnachweis der Sprachförderkräfte in den Einrichtungen verwendet werden.
Kinderdienstprotokoll: Dieses Dokument kann für Kinderdienstprotokolle verwendet werden.
Fort- und Weiterbildungen für Sprachförderkräfte
Für Sprachförderkräfte besteht eine Fortbildungsverpflichtung. Auch in diesem Förderzeitraum können wieder kostenlose Fortbildungsangebote des Landes Steiermark (Sprach-Schätze, Reflexions- und Themengespräche, Moodle-Fortbildungen) in Anspruch genommen werden. Hierbei wird eine Anmeldung durch Sprachförderkräfte direkt über das neue Fortbildungsanmeldungs-Tool „EVENT" vorgenommen. Die Freischaltung zur Nutzung dieses Tools erfolgt durch Förderungsnehmer:innen per Stammdatenblatt, welches Hr. Stefan Woj (stefan.woj@stmk.gv.at) zugesendet wird.
Das aktuelle Programm für das Wintersemester 2024 finden sie hier.
- Sprach-Schätze
Mit dem Fortbildungsprogramm "Sprach-Schätze" für den Förderungszeitraum 2024/25 wird ein breit gefächertes Angebot an vielfältigen Fortbildungen im Bereich der Sprachbildung und -förderung zur Verfügung stehen, aus denen Sprachförderkräfte in steirischen elementaren Bildungseinrichtungen das für sie passende Angebot wählen können. - Reflexions- und Themengespräche
Im Förderungszeitraum 2024/2025 werden von der Fachberatung "Frühe Sprachförderung" erneut Reflexionsgespräche angeboten. Diese finden sowohl in Präsenz, als auch als Online-Treffen statt. Mehr Informationen gibt es im Moodle-Informationskurs für Sprachförderkräfte (siehe unten). - Fortbildungen auf der Moodle-Plattform
Sprachförderkräfte können ebenfalls die Fortbildungen auf der Moodle-Plattform zur Interaktionsqualität in Anspruch nehmen. - Moodle-Informationskurs für Sprachförderkräfte
Etwaige Links für Online-Fortbildungen der Sprach-Schätze finden Sprachförderkräfte in einem eigenen Informationskurs auf der Moodle-Plattform. Ebenso werden dort auch weitere organisatorische Belange bekanntgegeben. Die Freischaltung für den Kurs bzw. für die Moodle-Plattform erfolgt stets nach Übermittlung des Dokuments "Stammdatenblatt" durch Fördernehmer:innen.
Hochschullehrgang "Frühe Sprachliche Förderung" 2024/25
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird ein Hochschullehrgang „Frühe sprachliche Förderung im Kindergarten und im Schuleingang" von der Pädagogischen Hochschule Steiermark im Rahmen der Vereinbarung gemäß 15a B-VG über die Elementarpädagogik angeboten.
Im Wintersemester des Studienjahres 2024/25 finden voraussichtlich zwei Durchgänge des Lehrgangs statt, im Sommersemester ein Durchgang. Alle Termine und Veranstaltungsorte sind demnächst auf der Homepage der Pädagogischen Hochschule Steiermark zu finden.
Die Teilnahme am Lehrgang ist für Elementarpädagog:innen, Lehrer:innen sowie Sprachförderkräfte in elementaren Bildungseinrichtungen möglich. Aufgrund der durch die Vereinbarung gemäß 15a B-VG vorgegebenen Qualifikationsvoraussetzungen für Sprachförderkräfte wird eine (Vor)Reihung der Anmeldung je nach Grundprofession und Anstellungsverhältnis vorgenommen.
Die Anmeldung zu den Lehrgängen ist ausschließlich mit diesem Formular möglich. Beachten Sie: Es können nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Nachweisen versehene Anmeldeblätter in der Auswahl berücksichtigt werden. Das Formular ist an die E-Mail-Adresse kin@stmk.gv.at zu senden.
Eine Nachmeldung von Sprachförderkräften ist jederzeit möglich. Hierzu ist dasselbe Formular zu verwenden.
Für die Vergabe von Förderungen gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a wurde von der Steiermärkischen Landesregierung für das Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2023/24 folgende Richtlinie beschlossen:
- Richtlinie 2023/24 (GZ: ABT06-78315/2022-142)
- Begleitendes Rundschreiben für Erhalter:innen und Leiter:innen
- Allgemeine Informationen 2023/24
- Checkliste 2023/24
Im Rahmen eines "Calls" von 03.07.2023 (07:00 Uhr) bis 07.07.2023 (12:00 Uhr) konnten Erhalter:innen zur Förderung des Einsatzes von zusätzlichen Fachkräften für die Durchführung der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten, Alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern und Heilpädagogischen Kindergärten ansuchen. Außerhalb der Call-Zeiträume oder über ein anderes Postfach eingebrachte Förderanträge wurden bei den Förderungen nicht berücksichtigt.
Folgende Unterlagen waren für die Abrechnung des Förderungszeitraums 2022/23 vorgesehen:
Ansprechspersonen
Katinka Pirstl, MA
E-Mail: | kin@stmk.gv.at |
Telefon: | +43 (316) 877-2186 |
Fax: | +43 (316) 877-2136 |
Kristina Kampusch, BEd
E-Mail: | kin@stmk.gv.at |
Telefon: | +43 (316) 877-2636 |
Fax: | +43 (316) 877-2136 |