LTW - Drucksorten - Serviceseite
Info - Allgemein
Der Großteil der für die Durchführung der Landtagswahl notwendigen Formulare und Kundmachungen sowie die Niederschriften werden vom Büro der Landeswahlbehörde - Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau - edv-mäßig zur Verfügung gestellt. Diese Dokumente enthalten die im Gesetz vorgeschriebenen Mindestinhalte, können jedoch bei Bedarf erweitert oder ergänzt werden.
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass Kundmachungen und Verlautbarungen, die in der Landtags-Wahlordnung 2004 - LTWO, LGBl. Nr. 45/2004, idgF., vorgeschriebenen Inhalte aufweisen, und auch lesbar sind.
Wahlkalender - korrigiert am 7. Oktober 2019
Folgende Niederschriften stehen zur Verfügung:
NS rosa: | Vorgezogene Stimmabgabe |
NS blau: | besondere (fliegende) Wahlbehörde |
NS grün: | für Sprengelwahlbehörden und - in Gemeinden, die nicht in Wahlsprengel eingeteilt sind - für Gemeindewahlbehörden |
NS gelb: | für Gemeindewahlbehörden zur Zusammenrechnung der Ergebnisse in den Wahlsprengeln und Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl im Bereich der Gemeinden. |
Beilage zu allen Niederschriften:
Info - Beschlussfähigkeit
Beilage zur grünen Niederschrift: Leitfaden - Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln
|
![]() für besondere (fliegende) Wahlbehörde am Wahltag
|
|
|
Bereich für Bezirkswahlbehörden
|
Kundmachungen
KM - Mitglieder der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde und Vertrauenspersonen (§ 14/5 LTWO)
KM - Wahllokal, Wahlzeit, Verbotszone, Strafbestimmung (§ 46, § 47, § 50, § 52, § 68/1 LTWO)
- für den Wahltag mit Sprengel
- für den Wahltag ohne Sprengel
- Wahllokal für Wahlkartenwähler
- für die vorgezogene Stimmabgabe
KM - Mitglieder der besonderen Wahlbehoerden (§ 8, § 68 LTWO)
- besondere Wahlbehörde "fliegende Wahlkommission"
- besondere Wahlbehörde für die vorgezogene Stimmabgabe
KM - Auflegung Wählerverzeichnis (§ 25 LTWO)
Druck
Hier angeführte Kundmachungen und Wahlunterlagen werden auch oder nur in gedruckter Form zur Verfügung gestellt:
- KM - Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge (§ 44/6)
- Wahlkarte Vorder- und Rückseite, Kuvert E5 (§ 35/3 LTWO)
- Wahlkuverts C5, undurchsichtig blau (§ 57 LTWO)
- Wahlkuverts C5, undurchsichtig und gummiert gelb (§ 35/4 LTWO)
- Stimmzettelschablonen (§ 59 LTWO)
die Herstellung erfolgt auf Anordnung der KWBH - Amtliche Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises (§ 69 LTWO)
Herstellung erfolgt auf Anordnung der Kreiswahlbehörden)
Muster amtlicher Stimmzettel -WK 1 -
WK 2 -
WK 3 -
WK 4
- leerer amtlicher Stimmzettel (§ 70)
Herstellung erfolgt auf Anordnung der Landeswahlbehörde